Um sich im internationalen Wettbewerb auch weiterhin als attraktiver Wirtschaftsstandort behaupten zu können, führte die Schweiz im Jahr 2020 die Patentbox als Instrument zur Innovationsförderung ein. Ob die Einrichtung einer Patentbox auch für KMU attraktiv sein kann und welche Faktoren hierbei zu beachten sind, wird im Folgenden diskutiert.
Eine Patentbox kann insofern als eine «Box» bezeichnet werden, weil die Gewinne, die durch patentierte Produkte oder durch Lizenzeinnahmen aus Patenten generiert werden, in eine fiktive «Box» gepackt und von den restlichen Gewinnen eines Unternehmens steuerlich getrennt betrachtet werden. Mittels einer Patentbox kann der qualifizierende Gewinn für die kantonale Steuerbemessung deutlich reduziert werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Auf Bundesteuern hat eine Patentbox hingegen keinen Einfluss. Zudem variiert die Höhe möglicher Steuerabzüge von Kanton zu Kanton sehr stark.
Qualifizierende Gewinne können je nach Kanton bis zu einer Obergrenze von 90 % reduziert werden. Einige Kantone haben jedoch niedrigere Obergrenzen festgelegt. Welche Kantone sich im Hinblick auf die Patentbox als besonders attraktive Standorte erweisen, zeigt die oben dargestellte Karte. In der Praxis haben sich insbesondere Kantone mit vergleichsweise hohen kantonalen Gewinnsteuersätzen bei zugleich hohen Obergrenzen für den Patentboxabzug, wie beispielsweise Aargau, Bern oder Zürich, als besonders attraktiv erwiesen.
Neben den jeweiligen Obergrenzen für den Patentboxabzug ist auch die Entlastungsbegrenzung zu berücksichtigen, welche wiederum von Kanton zu Kanton variiert und durch welche die Summe aller steuerlichen Abzugsmöglichkeiten gedeckelt wird. In vielen Kantonen liegt die Entlastungsbegrenzung bei 70 %, sodass mittels einer Patentbox alleine oder in Kombination mit anderen Abzugsmöglichkeiten, beispielsweise Abzügen für Forschungs- und Entwicklungskosten, eine Reduktion der kantonalen Steuerlast bis zu dieser Höhe möglich ist.
Zudem ist die Eintrittsbesteuerung zu beachten, welche für die Einrichtung der Patentbox zu entrichten ist, wobei der in den letzten zehn vorangegangenen Steuerperioden steuerlich effektiv zum Abzug gebrachte Forschungs- und Entwicklungsaufwand gesondert besteuert wird. Höhe und Ausgestaltung der Eintrittsbesteuerung variieren ebenfalls von Kanton zu Kanton.
Ein weiterer wichtiger Einflussfaktor auf die Höhe möglicher Abzüge ist der sogenannte Nexus-Quotient, welcher den Anteil der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, die in der Schweiz angefallen sind, beschreibt. Unternehmen, welche ihre Forschung und Entwicklung vollständig in der Schweiz angesiedelt haben und keine Schutzrechte von Dritten zukaufen oder lizensieren, können die Abzugsmöglichkeiten über die Patentbox voll ausschöpfen.
Besonders für KMU, welche diese Kriterien oftmals erfüllen, kann die Einrichtung einer Patentbox deshalb sehr interessant sein.
Wichtigste Grundvoraussetzung für die Einrichtung einer Patentbox, ist das Vorhandensein mindestens eines qualifizierenden Schutzrechts. Neben erteilten Europäischen oder Schweizer Patenten, zählen hierzu beispielsweise auch ausländische Patente. Nicht als qualifizierende Schutzrechte gelten hingegen beispielsweise Marken, Designs und Urheberrechte.
Ausserdem qualifizieren nur bereits erteilte Patente für die Patentbox. Anhängige Patentanmeldungen können also (noch) nicht für die Einrichtung einer Patentbox verwendet werden. Von der Patentanmeldung bis zur Patenterteilung vergehen im Falle einer Europäischen Patentanmeldung in der Regel 2 bis 5 Jahre. Für Unternehmen, welche noch keine erteilten Patente besitzen oder Lücken in ihrem im Patent-Portfolio haben, ist dies ein langer Zeitraum.
Wenn eine möglichst schnelle Einrichtung einer Patentbox angestrebt wird, kann daher die Einreichung einer Schweizer Patentanmeldung ratsam sein, welche bei Ausnutzung aller beschleunigten Verfahrensweisen bereits nach wenigen Monaten zu einem erteilten Patent führen kann. Ein solches Vorgehen kann vor allem für KMU interessant sein, die schnell von den steuerlichen Vorteilen einer Patentbox profitieren möchten.
Doch nicht nur die schnelle Erteilung von Patenten ist für die Einrichtung einer Patentbox von Bedeutung. Unternehmen sollten auch die Kosten und den Aufwand für die Aufrechterhaltung der Patente, die regelmäßige Überprüfung ihres Patent-Portfolios sowie die eventuellen Kosten für die Verteidigung ihrer Schutzrechte gegenüber Dritten berücksichtigen.
Für KMU, die über die nötigen Ressourcen und Expertise verfügen, kann die Patentbox ein sehr attraktives Instrument sein, um ihre Innovationsprojekte zu schützen und steuerliche Vorteile zu realisieren. Es ist jedoch essentiell, dass sie sich von Fachleuten beraten lassen, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und die Einrichtung einer Patentbox auch tatsächlich den gewünschten Nutzen bringt.
Abschließend lässt sich sagen, dass die Schweizer Patentbox für viele Unternehmen, insbesondere für KMU, eine interessante Option darstellen kann. Die genauen Modalitäten und Vorteile hängen jedoch stark von den individuellen Umständen des jeweiligen Unternehmens ab. Es ist daher ratsam, eine gründliche Analyse und Beratung in Anspruch zu nehmen, bevor Entscheidungen in Bezug auf die Patentbox getroffen werden.
Patentanwalt Koelliker GmbH
Bahnhofstrasse 11 · 6210 Sursee
Telefon 041 545 84 11 · Mobile 077 483 83 25
www.koelliker.biz